Herbe Niederlage für Netflix: Der Streaminganbieter hat vor dem obersten Gericht der Bundesrepublik gegen eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands verloren. Eine Klausel in den AGB, die eine Verlängerung eines Abos durch Restguthaben erzwingt, ist damit unwirksam. weiterlesen auf t3n.de
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Bundesgerichtshof entscheidet gegen Netflix: Abo-Verlängerung durch Restguthaben unzulässig
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Bundesgerichtshof entscheidet gegen Netflix: Abo-Verlängerung durch Restguthaben unzulässig
17. April 2026